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Veröffentlicht am 28. Juni 2026

Gebühren und Spesen

Folgende Gebühren in der von der Schweizer Vertretung bestimmten Währung erhoben:

Bezüglich Gebühren wenden Sie sich bitte an die Schweizerische Botschaft in Libanon.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Gebührenanpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (Gebührenverordnung EDA, GebV-EDA, SR 191.11)